Dienstag, 24. Mai 2011

Frauen bekommen in Schweden das allgemeines Wahlrecht

Im selben Jahr wie in Deutschland, jedoch mehrere Jahre nach den skandinavischen Nachbarn, erhielten die schwedischen Frauen am 24. Mai 1919 das allgemeine Wahlrecht und wurden in diesem Punkt den Männern gleichgestellt. Die ersten Parlamentswahlen, bei denen eine bedeutende Anzahl an Frauen auch zu den Urnen schritt, wurden dann im Jahre 1921 abgehalten.

Der erste Antrag für das allgemeine Wahlrecht von Frauen wurde allerdings bereits 1884 eingereicht, wurde jedoch von kaum einem Mitglied der Regierung gestützt. Erst als sich ab etwa 1900 die Frauen begannen zu organisieren und 1903 einen Landesverband gründeten, der sich für ihr Stimmrecht einsetzte, kam Bewegung in die Angelegenheit. Und als der Verein 1913 dann bereits 17.000 Mitglieder zählte und bei einer Petition 350.000 Unterschriften vorweisen konnte, kam ihr Wahlrecht in greifbare Nähe.

Allerdings konnte auch im Jahre 1919 nicht jeder Schwede oder jede Schwedin wählen, da das Wahlrecht an mehrere Bedingungen geknüpft war. So konnte niemand, der von der Sozialfürsorge lebte, wählen, niemand, der in Konkurs gegangen war, kein Mann, der seine Wehrpflicht nicht abgeleistet hatte und niemand der wegen einem Vergehen sein Stimmrecht verloren hatte.

Sveriges Radio Värmland bietet mit dem kurzen Artikel „När värmlandskvinnorna krävde rösträtt“ eine zweiteilige Reportage über den Kampf der Frauen, der schließlich mit dem allgemeinen Wahlrecht für Frauen endete.

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Copyright: Herbert Kårlin

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