Freitag, 9. Dezember 2011

Schweden führt Wahlrecht für ausländische Bürger ein

Am 9. Dezember 1975 wurde in Schweden das allgemeine aktive und passive Wahlrecht für Bewohner des Landes eingeführt, die noch nicht naturalisiert sind oder auch ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft behalten wollen. Das schwedische Parlament sah dies als Demokratisierung des Landes an, in dem Frauen erstmals im Jahre 1921 wählen konnten und sogar erst 1945 auch Arme bei den allgemeinen Wahlen in Schweden zugelassen wurden. Schweden nahm damit innerhalb nur eines Jahrhunderts alle Schritte der Demokratisierung des Wahlrechts.

Dies ist umso bemerkenswerter, wenn man bedenkt, dass noch 1892 in 44 schwedischen Gemeinden jeweils eine einzige Person über mehr als 50 Prozent aller Stimmen verfügte und damit allein über die Zukunft des Ortes entscheiden konnte. 1908 durften dann, nach den damaligen Bestimmungen, gerade einmal zehn Prozent aller Schweden ihre Stimme abgeben und ab 1945 durften dann auch Personen, die von der Sozialhilfe lebten oder in Konkurs gegangen waren, über die Führung des Ortes, der Region und des Landes entscheiden.

Das allgemeines Wahlrecht für ausländische Bürger, die in Schweden leben, hat natürlich einige Beschränkungen, denn nur Personen mit schwedischer Staatsangehörigkeit dürfen das Parlament wählen. Alle anderen können an Lokal- und Regionalwahlen teilnehmen und sich auch als Kandidat aufstellen lassen. Ein Unterschied besteht auch, ob der Wahlberechtigte aus einem europäischen Land kommt oder nicht, denn Europäer können, sobald sie eine Personennummer besitzen, an den Wahlen teilnehmen, während Nichteuropäer vorher drei Jahre lang ihren Hauptwohnsitz in Schweden haben müssen.

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9. Dezember 1936: Der schwedische Ministerpräsident Arvid Lindman 

Copyright: Herbert Kårlin

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