Dienstag, 30. Oktober 2012

Der Weg zur Religionsfreiheit in Schweden

Auch wenn man den Begriff Svenska Kyrkan in Schweden bereits sehr früh verwendete, so taucht er erst im Jahre 1860 im ersten Dissenterlag, dem ersten liberaleren Kirchengesetz seit Gustav Vasa tatsächlich auf. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde auch jeder, der die Staatskirche verließ des Landes verwiesen, denn nach allgemeiner Meinung war der Bestand des schwedischen Staates von einer einheitlichen Kirche abhängig.

Als am 30. Oktober 1860 das erste der beiden Gesetze in Kraft trat, wurde es möglich die Svenska Kyrkan zu verlassen ohne dafür bestraft zu werden, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass man gleichzeitig einer neuen Glaubensgemeinschaft beitrat die vom Staat genehmigt war. Dies bedeutete allerdings auch, dass die einzelnen Glaubensgemeinschaften völlig unter sich bleiben mussten und sich nicht vermischen konnten.

Mit dem zweiten Dissenterlag im Jahre 1873 wurden die Bestimmungen weiter geöffnet und man konnte, nach einer vorgegebenen Bedenkzeit, die Svenska Kyrkan auch ohne weitere Bedingungen verlassen, gemischte Ehen wurden zugelassen und die Eltern konnten frei entscheiden welcher Religion das Kind angehören sollte. Allerdings war es dann noch bis 1951 verboten keiner religiösen Gemeinde anzugehören, denn erst dann wurde die Religionsfreiheit in Schweden genehmigt.


30. Oktober 1807: Handelsmann Johanna aus Ödeshög

Copyright: Herbert Kårlin

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